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ebInterface 7.0 in Vorbereitung: engere EN-16931-Anbindung für Österreichs E-Rechnungsstandard

AUSTRIAPRO plant die Veröffentlichung von ebInterface 7.0 für Q4 2026 — mit einem formalen Syntax-Binding zur europäischen Norm EN 16931. Was dahintersteckt und was das für B2G-Sender in Österreich bedeutet.

ebInterface ist seit 2009 Österreichs Standard für strukturierte XML-Rechnungen — entwickelt und gepflegt von AUSTRIAPRO, einer Tochtergesellschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), im Arbeitskreis E-Billing. Der Standard ist kostenlos nutzbar und wird laufend weiterentwickelt.

Wer an österreichische Bundesdienststellen fakturiert, kommt um ebInterface (oder PEPPOL BIS 3.0) nicht herum: Die B2G-Verpflichtung gilt seit 1. Januar 2014 (IKTKonG §5, BGBl. I Nr. 35/2012) und wurde mit dem Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018, §368) auf alle zentralen Auftraggeber ausgeweitet.

Stand heute: Version 6.1

Die aktuelle Version ist 6.1, gültig seit 25. August 2022. Sie baut auf Version 5.0 auf, die erstmals das semantische Datenmodell der europäischen Norm EN 16931 als Grundlage verwendete. Das bedeutet in der Praxis: ebInterface 6.1 ist EN-16931-konform — die Pflichtfelder (BT-Felder) und Rechenregeln (BR-Regeln) der europäischen Norm sind abgedeckt.

Österreichische Bundesdienststellen akzeptieren die Versionen 4.3, 5.0, 6.0 und 6.1. Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP, usp.gv.at), über e-rechnung.gv.at oder über einen PEPPOL Access Point. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist dabei nicht erforderlich — die Authentifizierung läuft über den USP-Zugang.

Was Version 7.0 bringt (geplant Q4 2026)

AUSTRIAPRO arbeitet an ebInterface 7.0, dessen Veröffentlichung für Q4 2026 geplant ist. Das technische Kernmerkmal: ein formales Syntax-Binding zur EN 16931.

Was steckt dahinter? Ein Syntax-Binding ist ein normatives Dokument des CEN (Europäisches Komitee für Normung), das verbindlich definiert, wie die abstrakten Felder und Validierungsregeln der EN 16931 in einem konkreten XML-Schema umgesetzt werden. Bestehende EN-16931-konforme Formate wie Factur-X, ZUGFeRD oder PEPPOL BIS 3.0 besitzen solche Bindings bereits. Mit Version 7.0 würde ebInterface formal auf dieselbe Grundlage gestellt.

Was das in der Praxis vereinfacht: Die BT-Felder und BR-Regeln der Norm lassen sich direkt auf ebInterface-7.0-Dokumente zurückverfolgen. Validierungstools und Softwarebibliotheken, die gegen EN-16931-Bindings arbeiten, können den österreichischen Standard ohne Sonderbehandlung einbeziehen. Für Softwarehersteller sinkt der Pflegeaufwand für österreichspezifische Logik.

Was bleibt, was sich ändert

ebInterface bleibt ein österreichischer Standard. Die engere EN-16931-Anbindung macht ihn interoperabler — aber nicht automatisch zu einem international akzeptierten Pflichtformat. Wer heute mit Version 6.0 oder 6.1 arbeitet, muss nicht sofort umsteigen: Ein Pflichtumstieg auf 7.0 ist nicht angekündigt, die Entwicklung erfolgt abwärtskompatibel.

Für Unternehmen und Softwareanbieter, die österreichischen B2G-Support planen oder vertiefen wollen, ist Version 7.0 eine relevante Entwicklung. Die formale Norm-Anbindung vereinfacht die Implementierung und erhöht das Vertrauen in die langfristige EU-Kompatibilität.

milchrechnung und ebInterface

milchrechnung unterstützt ebInterface aktuell in den Versionen, die von österreichischen Bundesdienststellen akzeptiert werden. Die Unterstützung für Version 7.0 wird nach der offiziellen Veröffentlichung und Verfügbarkeit des Schemas ergänzt.

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