BAO §132 (Österreich) Bundesabgabenordnung §132 regelt die Aufbewahrungspflicht in Österreich: grundsätzlich 7 Jahre ab Schluss des Kalenderjahres der letzten Eintragung. Die Aufbewahrung auf Datenträgern ist zulässig, sofern vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe jederzeit gewährleistet ist. GoBD gilt in Österreich nicht.
BG (Business Group) Gruppe zusammengehöriger Business Terms im EN-16931-Datenmodell, z. B. BG-4 Seller (Verkäufer), BG-7 Buyer (Käufer), BG-23 VAT breakdown (Steueraufschlüsselung), BG-25 Invoice line (Rechnungszeile). Das Modell kennt verbindliche, bedingte und optionale Elemente mit definierten Kardinalitäten.
BR-Regel / Schematron EN 16931 wird durch Schematron-Geschäftsregeln validiert. BR-*-Regeln prüfen Struktur und Pflichtfelder, BR-CO-*-Regeln prüfen Berechnungen und Konsistenz (z. B. BR-CO-13: Nettosumme = Summe Positionsbeträge minus Nachlässe plus Zuschläge), BR-CL-*-Regeln prüfen Code-Listen (Währung, Land, Maßeinheit). Nationale CIUS fügen eigene Regeln hinzu, z. B. BR-DE-* für XRechnung.
BT (Business Term) Einzelnes Informationselement im EN-16931-Datenmodell, z. B. BT-1 Rechnungsnummer, BT-2 Rechnungsdatum, BT-5 Rechnungswährung, BT-31 USt-IdNr. des Verkäufers, BT-106 Summe der Nettopositionen. Business Terms werden in Business Groups (BG-*) zusammengefasst und als eindeutige Felder in UBL oder CII-XML serialisiert.